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PIT-STOP NEWS

01.12.2009 Verfahrensregelungen für die HU/AU ab 01.01.2010

  1. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich der Abgase (AU) ist ab dem 01.01.2010 eigenständiger Teil der HU für alle untersuchungspflichtigen Kfz.
  2. Ab dem 01.01.2010 werden keine AU-Plaketten mehr verklebt
  3. Der Nachweis über die AU erfolgt über den HU-Untersuchungsbericht und die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen
  4. AU die im Dezember 2009 durchgeführt wurden und einen Prüfbescheinigung nach § 47a StVZO haben können im Januar 2010 noch für die HU anerkannt werden
  5. Ab dem 01.01.2010 sind anlässlich der HU die auf den vorderen Kennzeichen angebrachten AU-Plaketten vom aaSoP/PI zu entfernen
  6. Die Zulassungsbehörden werden ab dem 01.01.2010 keine AU-Plaketten mehr anbringen; auch nicht bei Neuprägung von Kennzeichen wie z.B. Ummeldungen, Ersatz von amtl. Kennzeichen usw.
  7. Es entfällt die Pflicht des Halters, dafür zu sorgen,
    - dass die AU-Plakette sich in ordnungsgemäßen Zustand befindet
    - die AU-Prüfbescheinigung zuständigen Personen und Zulassungsbehörde auszuhändigen.
  8. Die am vorderen Kennzeichen fehlende AU-Plakette deutet ab dem 01.01.2010 nicht mehr zwingend darauf hin, dass die Frist für die AU überschritten ist.


Die bis zum 31.12.2009 bestehende Möglichkeit bei Fahrzeugen ohne OBD-System die Durchführung von HU und AU zeitlich zu trennen, ist ab dem 01.01.2010 nicht mehr möglich. In derartigen Fällen kommt es einmalig zu einer Anpassung der Frist für die AU an die Frist der HU. Dabei ist sowohl eine Fristverkürzung als auch eine Fristverlängerung möglich.


Beispiele für Fristverlängerung der AU (PKW)

HU fällig HU durchgeführt AU durchgeführt AU-Plakette HU-Plakette Bemerkungen
01/10 01/10 12/09 12/11
entfernen
01/12 AU wird anerkannt, da im Monat vor Fälligkeit durchgeführt
02/10 02/10 12/09 12/11
entfernen
02/12 AU muss als Teiluntersuchung der HU neu durchgeführt werden
01/10 01/10 10/09 11/11
entfernen
12/11 AU muss als Teiluntersuchung der HU neu durchgeführt werden
12/09 12/09 11/09 11/11 12/11 Nächste AU wird als Teiluntersuchung der HU in 12/11 neu durchgeführt
12/09 12/09 01/08 01/10 12/11 Nächste AU wird als Teiluntersuchung der HU in 12/11 neu durchgeführt

Zusammenfassung:
Alle HU die bis zum 31.12.2009 mit positivem Ergebnis durchgeführt werden ist die Gültigkeitsdauer der AU bis zur dann nächsten vorgeschriebenen HU, unabhängig von Gültigkeitsdauer der AU zum Zeitpunkt der HU in 2009, d.h. bei PKW kann die Gültigkeit der AU maximal 47 Monate und bei LKW maximal 23 Monate betragen.

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