Feinstaubplakette

Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.

In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt grundsätzlich nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.

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